In dieser Jahreszeit bemerkt nicht nur der frühe Zeitungsbote, ob Grundstücke und Wege gut ausgeleuchtet sind. Hier bei uns in Neuss geht die Sonne im Dezember erst gegen halb neun Uhr morgens auf. Zur Wintersonnenwende, in diesem Jahr am 21. Dezember, sinkt die Tageslänge auf unter acht Stunden. Zwei Drittel der Zeit ist es dunkel oder zumindest dämmrig. Danach geht es zwar mit der Tageslänge ganz allmählich aufwärts, aber der Sonnenaufgang verspätet sich bis Anfang Januar sogar noch um ein paar weitere Minuten. Erst in der zweiten Februar-Hälfte steht die Sonne wieder hoch genug, dass es eine Stunde früher hell wird.
Ob es den Stern von Bethlehem als Himmelserscheinung wirklich gegeben hat, ist umstritten. Egal, ob eine besondere Planetenkonstellation oder eine Super Nova den Weisen aus dem Morgenland geleuchtet hat, oder ob es doch nur eine an den Volksglauben angelehnte Wundergeschichte ist: Heute müssen wir selbst für Licht sorgen, um uns zurechtzufinden und Wege sicherer zu machen.
Effizientes Licht auf dem Grundstück
Bei LED.de bieten wir Ihnen zahlreiche Lichtlösungen, die für den Außenbereich geeignet sind. Lichterketten schaffen nicht nur zur Weihnachtszeit eine gemütliche Atmosphäre, sondern bereichern auch jede Party zur Mittsommernacht. Sparsame Außenleuchten erhalten Sie bei uns anschlussfertig inklusive Leuchtmittel. Viele Modelle sind mit Dämmerungssensoren und Bewegungsmeldern ausgestattet – sie beleuchten Wege und Garagenzufahrten nur, wenn das Licht auch benötigt wird. Dank der hohen Energieeffizienz der LED lässt sich aber auch Dauerlicht realisieren, ohne Umwelt und Portmonee über Gebühr zu belasten. Licht am Haus schreckt nicht nur dunkle Gestalten ab, sondern zaubert als Up‑ und Downlight auch schöne Effekte auf die Fassade.
Achten Sie bei der Auswahl von Außenbeleuchtungen auf die Schutzart, die wir in unserem Shop bei den jeweiligen Lampen, Leuchtmitteln und Transformatoren nennen. Im Unterschied zur Schutzklasse, die die Absicherung gegen das Berühren stromführender Teile beschreibt, gibt die Schutzart an, unter welchen Umweltbedingungen eine Lampe sicher betrieben werden kann.
Den IP-Code richtig deuten
Die Bestandteile der Beleuchtung, die dem Wetter ausgesetzt sind, müssen eine angemessene Schutzart aufweisen. Betreiben Sie beispielsweise eine LED-Installation über eine lange Zuleitung, so dass die Stromquelle geschützt im Innenbereich untergebracht ist, muss diese nicht besonders geschützt werden, wohl aber die Leuchten selbst.
Die Schutzart wird kurz über den IP-Code definiert. Die Abkürzung steht für International Protection Code. Die zweistellige Zahl, die dem Kürzel IP folgt, ist in zahlreichen nationalen und internationalen Normen geregelt, insbesondere in der DIN EN 60529 und der ISO 20653. Die erste Ziffer bezeichnet den Schutz gegen Fremdkörper, die zweite die Abdichtung gegen Nässe. Die genaue Bedeutung der Codes lässt sich beispielsweise bei Wikipedia nachlesen. Einige Beispiele machen die Unterschiede aber besser greifbar:
IP20
Diese Leuchtmittel dürfen keinesfalls nach draußen oder in Feuchträume, denn die Null an zweiter Stelle signalisiert, dass kein Schutz gegen Wasser gegeben ist.
IP23
Die Drei steht für Schutz gegen Sprühwasser. Montieren Sie eine Leuchte mit dieser Klassifizierung an geschützter Stelle, zum Beispiel unter einem Dachvorsprung oder auf einem überdachten Balkon, ist der Schutz auch für Außenanwendungen ausreichend.
IP44
Spritzwasserschutz von allen Seiten und Schutz gegen Fremdkörper, die nicht kleiner als ein Millimeter sind, erlauben auch hier einen Einsatz im Außenbereich. Wir empfehlen solche Lampen beispielsweise für die Beleuchtung von Fassaden und Terrassen.
IP65
Mehr braucht es im häuslichen Bereich nicht, wenn Sie nicht gerade einen Gartenteich unter Wasser beleuchten möchten. Lampen dieser Schutzart sind staubdicht und können deshalb auch im Boden verbaut werden. Sie sind gegen starkes Strahlwasser gesichert, können also nicht nur einen Regenguss vertragen, sondern auch eine Dusche aus dem Gartenschlauch.
Gewöhnliche Leuchtmittel in geschützten Leuchten
Viele unserer Leuchtmittel tragen im Datenblatt den Vermerk „Einsatz im Außenbereich nur in geeigneten Leuchten“. Das ist keine Besonderheit der LED-Technik, denn auch bisher haben Sie bei Glühbirnen nicht unterschieden, ob Sie diese für drinnen oder draußen kaufen. Nicht das Leuchtmittel selbst muss geschützt sein, sondern die Lampe wird entsprechend abgedichtet. Den LED ist es dann letztendlich egal, ob sie draußen dem Christkind den Weg weisen oder drinnen den Gabentisch beleuchten.
Das Team von LED.de wünscht Ihnen eine besinnliche Adventszeit, schöne Feiertage und einen glänzenden Start ins neue Jahr!